Unsere AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Kurse, Coaching & Laufbahnberatung
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Firmenschulungen
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Raumvermietung & Events
IV. Datenschutz

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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Kurse, Coaching & Laufbahnberatung

InnoHub ist eine Marke der InnoPark Schweiz AG - deshalb ist im Folgenden statt von InnoHub von InnoPark Schweiz AG die Rede.


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Formular auf der Website oder durch eine schriftliche Anmeldung und wird schriftlich durch die InnoPark Schweiz AG bestätigt. Die Teilnehmendenzahl ist in jedem Lehrgang beschränkt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit dem Absenden der Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmende diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Einladung zum Kurs, Coaching oder zur Laufbahnberatung und die Rechnung für die gebuchten Leistungen werden in der Regel spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn zugestellt.

Coaching- und Laufbahnberatungstermine werden direkt zwischen Coach und Coachee vereinbart. Die Rechnungsstellung für die gebuchten Stunde(n) erfolgt monatlich, üblicherweise vor Leistungsbeginn.

Mindestteilnehmendenzahl

InnoPark behält sich vor, für die angebotenen Kurse eine Mindestteilnehmendenzahl festzulegen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl bis 2 Wochen vor Kursbeginn kann der ausgeschriebene Kurs ohne Kostenfolge für die bereits angemeldeten Teilnehmenden durch InnoPark annulliert werden. Das gilt auch für Gruppencoachings.

Preise

Die Kurspreise beinhalten den Beitrag für den jeweiligen Kurs sowie allfällige Unterlagen und Bücher. Verpflegungs- und allfällige Aufenthaltskosten sowie Reisespesen sind Sache der Teilnehmenden. Massgebend für die verrechneten Kurskosten sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website von InnoHub aufgeführten Preise für die jeweiligen Dienstleistungen (die Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt vorbehalten).

Der Preis für Coaching und Laufbahnberatung beinhaltet die Durchführung der vereinbarten Sitzung(en) mit dem Coach vor Ort in den Räumlichkeiten der InnoPark Schweiz AG, online oder per Telefon. Allfällige Arbeiten ausserhalb der Coaching-Sitzung wie z.B. Überprüfung des Lebenslaufes, Testauswertungen, etc. werden separat und in gegenseitigem Einverständnis zum gleichen Stundenansatz verrechnet.

Zahlungstermin

Die Zahlung der Kursgebühren ist rechtzeitig vor Kursbeginn zu leisten. Bei E-Learnings wird die Rechnung zusammen mit dem Plattform-Login versendet und ist anschliessend gemäss Zahlungskonditionen zu begleichen (siehe dazu auch unter „Abmeldungen“). Zur Zahlung sind ausschliesslich die von InnoPark zugestellten Einzahlungsscheine zu verwenden. Die Zahlungstermine sind auf den Rechnungsunterlagen vermerkt. Säumigen Schuldnern können eine Verzugsgebühr (5% Jahreszins), Mahngebühren (CHF 20.- ab der zweiten Mahnung) sowie Betreibungsspesen in Rechnung gestellt werden. Kursbestätigungen oder Zertifikate werden nur abgegeben, sofern sämtliche finanziellen Verpflichtungen erfüllt sind.

Die Zahlung der Coaching- und Laufbahnberatungsgebühren ist rechtzeitig vor dem ersten Termin zu leisten und hat spätestens bis zum angegebenen Zahlungstermin in der Rechnung zu erfolgen. Bei Verzug werden die gleichen Verzugs- und Mahn-Gebühren wie für Kurse in Rechnung gestellt. Die Coaching-Sitzungen können bei Nichtbegleichen der Rechnung nicht aufgenommen oder unterbrochen werden. Die Durchführung wird erst fortgesetzt, wenn der Rechnungsbetrag auf dem InnoPark Konto eingegangen ist.

Abmeldungen, Umbuchungen und Austritte

Abmeldungen, Umbuchungen und Austritte haben schriftlich (in der Regel per E-Mail) zu erfolgen.

Abmeldungen von Kursen sind bis 4 Wochen vor Kursbeginn ohne Kostenfolge. Zwischen 4 bis 2 Wochen vor Kursbeginn sind 50% der Kurskosten fällig und bei weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn ist der gesamte Betrag fällig. Ersatzteilnehmende werden akzeptiert. Bei E-Learnings können nach dem Versenden des Plattform-Logins und der Rechnung keine Ab- oder Ummeldungen mehr vorgenommen werden, der Gesamtbetrag ist fällig. Umbuchungen von Kursen sind einmalig bis 2 Wochen vor Kursbeginn ohne Kostenfolge. Bei weniger als 2 Wochen behält sich InnoPark vor, allfällige Mehrkosten bis maximal 10% der Kurskosten zu verrechnen. Das neue Datum muss innerhalb der nächsten 6 Monate liegen, mehrmalige Umbuchungen sind nicht möglich (der Kurs verfällt kostenpflichtig). Bei Austritt aus Kursen oder einem laufenden Lehrgang besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.

Verschiebungen von Coachings und Laufbahnberatungen können durch den Coachee bis 3 Werktage vor dem Termin ohne Kosten erfolgen (jeder Termin kann einmalig maximal um einen 1 Monat verschoben werden und verfällt danach kostenpflichtig). Bei Verschiebungen, die später erfolgen, wird der Termin in Rechnung gestellt. Absagen von Coaching- und Laufbahnberatungs-Stunden bis 3 Werktage vor dem Termin durch den Coachee sind kostenlos. Anschliessend wird bei Absagen der volle Betrag in Rechnung gestellt. Bei Absage des Coaches wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart. Bei einem Zuspätkommen des Coachees verkürzt sich die Coaching-Sitzung entsprechend und es ist der volle Preis geschuldet. Coachings und Laufbahnberatungen sind maximal 6 Monate ab Buchungsdatum gültig und verfallen dann kostenpflichtig.

Ausschluss

Die InnoPark Schweiz AG behält sich vor, den Vertrag in schweren Fällen, insbesondere wegen Zahlungs-ausständen oder disziplinarischen Vergehen fristlos aufzulösen. Die fristlose Vertragsauflösung entbindet nicht von den finanziellen Verpflichtungen.

Veranstalter und Vertragspartner, Ort der Durchführung

InnoHub ist eine Marke der InnoPark Schweiz AG, Thurgauerstrasse 40, 8050 Zürich. Sofern nichts anderes bestimmt wurde, finden die Kurse an der Thurgauerstrasse 40, 8050 Zürich im 8. Stock des Gebäudes Airgate statt. Teilweise bietet InnoPark auch Kurse in weiteren Standorten an wie der der Frohburgstrasse 5 in 4600 Olten, der Altgasse 63 in 6340 Baar, der Via Cantonale 18, in 6928 Manno an oder in der Rue du Petit-Chêne 38  in 1003 Lausanne. Dies ist immer explizit in der Kursausschreibung erwähnt.

Durchführung

Hat die InnoPark Schweiz AG die Durchführung des Kurses nicht annulliert (Mindestteilnehmerzahl) und kann InnoPark die Umstände, welche zur Absage oder Verschiebung eines Kurses, Coachings oder einer Laufbahnberatung führen, nicht beeinflussen, entsteht kein Entschädigungsanspruch über die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen des Teilnehmenden hinaus. Insbesondere besteht kein Entschädigungsanspruch bei Absagen oder Verschiebungen infolge von Epidemien, Pandemien, Katastrophen, Feuer- und Wasserschäden, Stromausfall, Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen. Fällt ein vorgesehener Dozent kurzfristig aus, so wird so bald als möglich ein Ersatztermin angeboten, ohne das weitere Entschädigungsansprüche seitens der Teilnehmenden entstehen.

Versicherung

Im Rahmen sämtlicher von InnoPark organisierter Lehrgänge, Seminare, Kurse, Veranstaltungen, Coachings, Laufbahnberatungen, Reisen usw. ist der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung und einer Unfallversicherung Sache der Teilnehmenden.

Geistiges Eigentum und Urheberrechte

Das überlassene Begleitmaterial ist personengebunden. Die Unterlagen oder Teile daraus dürfen weder vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt noch an Dritte weitergegeben werden. Unterlagen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung der InnoPark Schweiz AG in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – vervielfältigt, elektronisch verarbeitet, verbreitet oder zur internen oder externen Weitergabe benutzt werden. Zu den Unterlagen zählen in diesem Sinn auch alle den Teilnehmenden zugänglich gemachten elektronischen Wissensprodukte und Lernsysteme. Die von der InnoPark Schweiz AG zu Trainingszwecken zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert noch in sonstiger nicht genehmigter Weise nutzbar gemacht werden.

Von Teilnehmern mitgebrachte Speichermedien (Memory-Sticks, externe Laufwerke usw.) dürfen grundsätzlich nicht auf den Rechnern von InnoPark eingesetzt werden. InnoPark übernimmt auch keinerlei Haftung für Schäden, die durch Viren oder Cyberangriffe entstehen könnten.

Prüfungen / Zertifizierungen

Ist ein Kurs mit dem Erwerb einer unabhängigen Zertifizierung durch einen anerkannten Zertifizierungspartner verbunden, so ist es Sache der Teilnehmenden sicherzustellen, dass er/sie die Prüfungsteilnahmekriterien der Zertifizierungsstelle erfüllt und die allfällig damit anfallenden Prüfungsgebühren rechtzeitig bezahlt, sofern diese nicht bereits in den Kurskosten berücksichtigt wurden. Die InnoPark Schweiz AG kann nicht für einen allfälligen Prüfungsmisserfolg haftbar gemacht werden. Für Prüfungswiederholungen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Zertifizierungspartners. Es sind die weiteren Bestimmungen/AGB des Zertifizierungspartners anwendbar.

Virtueller Lernraum (Internet-Lernraum) / Hardware / Software

Führt die InnoPark Schweiz AG Kurse, Coachings oder Laufbahnberatungen via Kommunikationssoftware (Teams, Zoom oder ähnlich) durch und ist die virtuelle Kursdurchführung nicht bereits in der Kursanlage vorgesehen, werden die Teilnehmenden rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt. Es ist Sache der Teilnehmenden, einen kompatiblen Computer mit Mikrofon und Kamera bereit zu halten und die notwendige Software zu installieren. InnoPark übernimmt keine Kosten für Computer, Software und weitere Hilfsmittel zum virtuellen Kursbesuch und übernimmt keine Verantwortung für die Internet-Verbindung der Teilnehmenden. Das gleiche gilt auch für Coaching- oder Laufbahnberatungs-Sitzungen, die online durchgeführt werden.

Datenschutz

Wird im Rahmen der Kurse entstandenes Bildmaterial von der InnoPark Schweiz AG für Werbezwecke in Printprodukten, auf der Website und in Sozialen Medien verwendet, so holt InnoPark vorher die schriftliche Einwilligung der erkennbaren Personen ein. Möchten die Teilnehmenden Aufzeichnungen während des Kurses, Coachings oder der Laufbahnberatung anfertigen, bedarf dies der ausdrücklichen Genehmigung durch InnoPark.

Alle Informationen und Aufzeichnungen (inkl. elektronischer Dateien und Mitteilungen), die während der Coaching- und Laufbahnberatungstätigkeit erstellt wurden, werden vertraulich behandelt und gemäss den gesetzlichen Richtlinien zu Sicherheit und Datenschutz aufbewahrt.

Nebenabreden und Gerichtsstand

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es gilt schweizerisches Recht. Alleiniger Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft in Zürich.


Zürich, 8. September 2023

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Firmenschulungen

InnoHub ist eine Marke der InnoPark Schweiz AG - deshalb ist im Folgenden statt von InnoHub von InnoPark Schweiz AG die Rede.


Offert-Wesen, Auftragsbestätigung und Zahlung

Auf Basis der Anfrage des Kunden erstellt InnoPark Schweiz AG eine individuell angepasste Offerte. Wenn nicht anders vermerkt, sind Offerten während 30 Tagen gültig. Die schriftliche Offerte ist bis zur schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden und der Auftragsbestätigung durch die InnoPark Schweiz AG freibleibend. Alle Offerten werden von der InnoPark Schweiz AG schriftlich bestätigt, was den Kunden zur Zahlung der von ihm angenommenen Offerte verpflichtet.

InnoPark ist berechtigt, im Umfang der Auftragsbestätigung ganz oder teilweise Vorauszahlung der vereinbarten Leistungen zu verlangen. Bis zu einem Betrag von CHF 5000 ist der gesamte Betrag üblicherweise unmittelbar nach erbrachter Leistung zu begleichen. Ab CHF 5000 wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages vor Leistungsbeginn fällig, die restlichen 50% werden nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt an die in der Auftragsbestätigung genannten Adresse.

Inhalte der Firmenschulungen, Schulungsdaten

Sofern nichts anders vereinbart wurde, entsprechen die Inhalte der Schulung entweder den auf der Website publizierten Lerninhalten oder den in der Offerte unterbereiteten Schulungsinhalten. Darüberhinausgehende, individuelle Anpassungen der Schulungsinhalte oder der dazugehörigen Unterlagen sind schriftlich zu vereinbaren und werden gemäss Offerte und Auftragsbestätigung verrechnet.

InnoPark gibt die Voraussetzungen vor, die Teilnehmende erfüllen müssen, damit sie dem Lernstoff folgen können. Der Kunde stellt sicher, dass nur Personen an der vereinbarten Schulung teilnehmen, welche die entsprechenden Voraussetzungen auch erfüllen. Die InnoPark Schweiz AG gibt abgesehen von der ordnungsgemässen Durchführung der Schulung gemäss Offerte keinerlei Garantie für das Erreichen jedweder mit der Schulung verbundener Ziele von Seiten des Kunden ab.

Die Daten der Schulung sind so früh wie möglich mit der InnoPark Schweiz AG zu vereinbaren. Reservationen von Räumen und Kursleitenden können während maximal 7 Tagen aufrechterhalten werden, ohne dass sie durch den Kunden schriftlich bestätigt wurden.

Räumlichkeiten und Voraussetzungen für die Firmenschulungen

Die Schulungs- und Trainingsräume der InnoPark Schweiz AG sind für den jeweiligen Kurs mit der notwendigen Infrastruktur für 4 bis maximal 22 Teilnehmende eingerichtet. Findet die Schulung auf Wunsch des Kunden in dessen eigenen Räumen oder an einem anderen externen Ort statt, so ist der Kunde für die Bereitstellung aller notwendigen Infrastruktur, für deren Funktion, für die Betreuung sowie auch für die rechtzeitige Bezahlung dieser verantwortlich.
Die technische Konfiguration externer Räumlichkeiten ist frühzeitig mit der InnoPark Schweiz AG abzustimmen, damit diese den für die Schulung nötigen Standards entspricht. Kann eine Schulung infolge mangelhafter oder nicht funktionierender Infrastruktur nicht oder nur verspätet durchgeführt werden, haftet der Kunde für sämtliche Folgekosten (zusätzliche Technik, Ansprüche von Teilnehmenden usw.).

Findet die Schulung online statt, stellt die InnoPark Schweiz AG die für die Online-Schulung nötige Software bereit (Zoom oder Teams) und übermittelt frühzeitig alle für den Zugang zur Schulung nötigen Daten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Teilnehmenden über die nötige Hard- und Software sowie Internetverbindung verfügen, um der Online-Schulung ohne Qualitätsverluste folgen zu können.

Annullationen oder Verschiebungen der Schulung

Ein schriftlich bestätigter Auftrag ist verbindlich. Werden nach der Auftragsbestätigung Annullationen oder Verschiebungen vorgenommen, gelten die nachfolgenden Konditionen. Verschiebungen der gebuchten Schulungen sind einmalig möglich, die gebuchten Leistungen können maximal um 6 Monate ab dem zuerst gebuchten Datum verlegt werden und verfallen danach zahlungspflichtig. Wenn kein Trainings-Datum feststand, wird bei einer Annullation mindestens eine Admin-Gebühr in Höhe von CHF 300 fällig.

 

Verschiebung

Annullation

bis 2 Monate vorher

1x kostenlos, danach CHF 300

CHF 300 Admin-Gebühr

bis 1 Monat vorher

CHF 300 für Aufwände der Verschiebung

30% der Leistung
(Minimum CHF 800)

ab 29 Tage vorher

70% der Leistung
(Minimum CHF 1500)

ab 14 Tage vorher

100% der Leistung

Eine Annullation oder Verschiebung der gebuchten Schulungsleistungen bedarf der Schriftform (per E-Mail) und muss von der InnoPark Schweiz AG ebenfalls schriftlich (per E-Mail) bestätigt werden. Relevant für die Berechnung der Annullations- oder Verschiebungssumme ist der Zeitpunkt ihres Eintreffens bei der InnoPark Schweiz AG.

Bei Abwesenheit einzelner Teilnehmender aus jeglichen Gründen oder bei Abbruch der Schulung ohne wichtigen Grund besteht keinerlei Anspruch auf Reduktion oder Rückzahlung. Liegt ein gewichtiger Grund vor, kann die InnoPark Schweiz AG in eigenem Ermessen eine Alternative anbieten.

Werden E-Learning Kurse gebucht, ist nach Versendung der Login-Daten keine Rückerstattung mehr möglich, der vereinbarte Gesamtbetrag wird fällig.

Datenschutz

Wird im Rahmen der Schulung entstandenes Bildmaterial von der InnoPark Schweiz AG für Werbezwecke verwendet, so holt InnoPark vorher eine Einwilligung durch den Kunden ein. Möchten die Teilnehmenden Aufzeichnungen während des Kurses oder Coachings anfertigen, bedarf dies der ausdrücklichen Genehmigung durch InnoPark. Alle Informationen und Aufzeichnungen (inkl. elektronischer Dateien und Mitteilungen), die während der Schulung erstellt wurden, werden vertraulich behandelt und gemäss den gesetzlichen Richtlinien zu Sicherheit und Datenschutz aufbewahrt. InnoPark ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde mit InnoPark in einem Vertragsverhältnis steht, in geeigneter Weise zu werben. InnoPark darf zu diesem Zweck auch über die Leistungserbringung mit der Schulung hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u.ä. des Kunden verwenden. Sollte dies nicht gewünscht werden, ist dies explizit an InnoPark zu kommunizieren.

Geistiges Eigentum und Urheberrechte

Das überlassene Begleitmaterial ist an den Rahmen der Schulung gebunden. Die Unterlagen oder Teile daraus dürfen ausserhalb des Schulungsrahmens weder vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weitergegeben werden. Unterlagen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung der InnoPark Schweiz AG in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – vervielfältigt, elektronisch verarbeitet, verbreitet oder zur internen oder externen Weitergabe benutzt werden. Zu den Unterlagen zählen in diesem Sinn auch alle den Teilnehmenden zugänglich gemachten elektronischen Wissensprodukte und Lernsysteme. Die von der InnoPark Schweiz AG zu Trainingszwecken zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert noch in sonstiger nicht genehmigter Weise nutzbar gemacht werden.

Durchführung

Hat die InnoPark Schweiz AG die Durchführung der Schulung nicht annulliert und kann InnoPark die Umstände, welche zur Absage oder Verschiebung einer Schulung führen, nicht beeinflussen, entsteht kein Entschädigungsanspruch über die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen hinaus. Insbesondere besteht kein Entschädigungsanspruch bei Absagen oder Verschiebungen infolge von Epidemien, Pandemien, Katastrophen, Feuer- und Wasserschäden, Stromausfall, Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen. Fällt ein vorgesehener Dozent kurzfristig aus – z. B. aufgrund von Krankheit, Unfall etc. – so wird so bald als möglich ein Ersatztermin angeboten, ohne das weitere Entschädigungsansprüche seitens des Kunden entstehen. Auf Wunsch des Kunden und nach Möglichkeit der Umstände kann InnoPark ohne Erfolgsgarantie kurzfristig versuchen, einen Ersatz-Dozenten zu engagieren, der ähnliche Inhalte wie diejenigen aus der ursprünglichen Offerte anbieten kann.

Abwerbung von Personal und direkte Auftragserteilung an Trainer

Der Kunde sowie die InnoPark Schweiz AG verpflichten sich, sich gegenseitig kein Personal abzuwerben. Insbesondere wird der Kunde die von der InnoPark Schweiz AG eingesetzten Referenten, Kursleitenden und Projektverantwortlichen nicht bei eigenen Aus- und Weiterbildungsmassnahmen einsetzen. Des Weiteren dürfen auch keine direkten Anfragen des Kunden an die angebotenen Referenten erfolgen, die Kommunikation hat über InnoPark zu laufen.

Versicherung

Im Rahmen sämtlicher von InnoPark organisierter Veranstaltungen ist der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung und einer Unfallversicherung Sache des Kunden.

Nebenabreden und Gerichtsstand

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es gilt schweizerisches Recht. Alleiniger Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft in Zürich.

Zürich, 8. September 2023

 

III. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Raumvermietung & Events

InnoHub ist eine Marke der InnoPark Schweiz AG - deshalb ist im Folgenden statt von InnoHub von InnoPark Schweiz AG die Rede.

 

Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der InnoPark Schweiz AG (nachfolgend InnoPark). Die AGB gelten für sämtliche Buchungen von Räumlichkeiten bei InnoPark sowie für die darin stattfindenden Veranstaltungen (Workshops, Seminare, Tagungen, Referate, Networking Events etc) und die damit zusammenhängenden Dienstleitungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und die übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Miete von Räumlichkeiten bei InnoPark kommt durch die schriftliche Bestätigung von InnoPark und dem Kunden zustande. Als schriftliche Bestätigung gilt eine unterschriebene Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Annahme der entsprechenden Offerte per Mail. Die vereinbarten Leistungen sind für InnoPark sowie für den Kunden in jeder Hinsicht bindend.

Preise und Gültigkeit der Offerte

Die offerierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und ohne gesetzliche Mehrwertsteuern. Die InnoPark Schweiz AG ist gemäss Schreiben vom 26. Februar 2015 der Eidgenössischen Steuerverwaltung von der Entrichtung der MwSt. befreit. Eine Änderung hiervon ist nicht absehbar. Sollte sich dies in Zukunft ändern, werden Kunden möglichst frühzeitig über die Änderung informiert. Die entsprechende MwSt. wäre in diesem Fall zusätzlich auf den Vertragspreis zu entrichten. Für noch nicht gebuchte Offerten würden die Preise unverzüglich angepasst, bevor eine Buchung erfolgt.

Die Gültigkeit wird in der jeweiligen Offerte festgelegt. Nach dem Ablauf ist InnoPark nicht mehr an diese gebunden. Da die Raumbuchungskosten nicht von einer Personenzahl abhängig sind, kann für No-Shows oder verminderte Teilnehmerzahlen auch keine Reduktion der Kosten gewährt werden.

Zahlungsmodalitäten

InnoPark ist berechtigt, im Umfang der Reservation ganz oder teilweise Vorauszahlung der vereinbarten Leistungen zu verlangen. Üblicherweise wird ab CHF 5000 eine Vorauszahlung von 50% fällig und 50% sind nach dem Anlass zahlbar. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann InnoPark vom Vertrag (inkl. aller Leistun-gsversprechen) zurücktreten und Stornokosten verlangen. Zahlungsfristen finden sich in der Rechnung.

Raumbuchung

Die in der Raumbuchung inkludierten Leistungen und Kapazitätsgrenzen der Räume sind in der jeweiligen Offerte festgehalten. Kunden sind dafür verantwortlich, dass die Kapazitätsbestimmungen der Räume und gesetzlich geltende Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit Pandemien und ähnlichen Ereignisse eingehalten werden. InnoPark ist nicht verantwortlich für das Erstellen von gesetzeskonformen Schutzkonzepten für Veranstaltungen oder deren Einhaltung und weist jede Verantwortung von sich.

Buchungen über einen halben Tag beinhalten üblicherweise 4 Stunden Raummiete, während Tagesmieten normalerweise 8 Stunden entsprechen. Verlängerungen der geplanten Zeiten sind möglichst frühzeitig und in jedem Fall mit InnoPark abzusprechen. Verlängerungen können zu einer Erhöhung der Mietpreise führen und können nicht automatisch garantiert werden.

Wenn nicht anders in der Offerte festgehalten, sind in der Raummiete üblicherweise das Herrichten des Raumes gemäss gewünschter Bestuhlung und vorhandener Technik, eine Ansprechperson während der Veranstaltung und die Reinigung der Räumlichkeiten inbegriffen. Für die Teilnehmenden werden Kaffee, Mineralwasser und Äpfel zur Verfügung gestellt.

Technisch stehen ein Grossbildschirm mit Laptop-Anschlüssen, WLAN, Whiteboard, Flipchart, Pinnwand und Stifte zur Verfügung. Für die Komptabilität der Anschlüsse ist der Kunde selbst zuständig, ein IT-Support wird nicht gewährleistet. Wenn möglich werden dem Kunden auch der Pausenraum neben dem Gate A sowie Zugang zur Küche mit Geschirr und Mobiliar zur Verfügung gestellt (der Zugang ist nicht exklusiv). Dies ist vor der Buchung jeweils durch den Kunden abzuklären, falls die entsprechenden Räumlichkeiten genutzt werden möchten.

Für die Zumietung, den Aufbau und das Funktionieren von externer Technik ist der Kunde selbst zuständig. Alle Anlieferungen sind vorgängig mit InnoPark abzustimmen.

Ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten dürfen Tische, Werbematerial und Banner o.ä. nur in Absprache aufgestellt werden. Öffentliche Bereiche dürfen nicht für Gruppenarbeiten genutzt werden.

Der Kunde verpflichtet sich, feuerpolizeiliche Regelungen einzuhalten, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen. Zudem wird gewährt, dass alle mitgebrachten Materialien den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen. Der Gebrauch entzündbarer Gegenstände und Rauchen sind untersagt.

Verpflegung

Sollte zusätzlich zu der in der Raumbuchung gemäss Offerte enthaltenen Verpflegung (üblicherweise Kaffee, Mineralwasser und Äpfel) noch weitere Verpflegung gewünscht werden, kann InnoPark dies zu einem Preis von CHF 120 pro Stunde organisieren. Abgerechnet wird am Ende der gesamthaft für die Organisation angefallene Aufwand, wobei angefangene Stunden voll in Rechnung gestellt werden.

InnoPark richtet sich im Hinblick auf die Wahl des Caterers nach allfälligen Wünschen des Kunden oder sucht diesen selbstständig aus. Zu beachten ist hierbei, dass InnoPark in keinster Weise verantwortlich für die Qualität des Caterers ist. Die Abrechnung entsprechender Dienstleistungen erfolgt ebenfalls separat zwischen dem Kunden und dem Caterer, wobei InnoPark entsprechende Offerten des Caterers an den Kunden weiterleitet, der diesen gesonderten Vertrag in eigenem Namen unterschreiben und die Rechnung eigenständig bezahlen.

Bei der Organisation von zusätzlicher Verpflegung ist darauf zu achten, dass diese wenig geruchsintensiv ist und keine Düfte längerfristig in den entsprechenden Räumen oder am Mobiliar haften bleiben. Zudem ist darauf zu achten, dass keine Schäden am Teppichboden entstehen. Die Beseitigung entstandener Schäden wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

Verschiebungen von Veranstaltungen

Verschiebungen von in den Räumen gebuchten Veranstaltungen sind einmalig innerhalb von 9 Monaten pro gebuchtem Datum kostenlos möglich. InnoPark bietet auf Grundlage bestehender Buchungen alternative Daten für die Verschiebung an. Sollte keines der Daten passen und die Veranstaltung abgesagt werden müssen, gelten die Stornierungsbedingungen. Eine mehrmalige Verschiebung kostet jeweils CHF 90 Bearbeitungsgebühr.

Stornierung

Die Stornierung einer Buchung muss schriftlich erfolgen (per E-Mail). Sofern nicht anders in der entsprechenden Offerte vereinbart, gelten für Stornierungen folgende Bedingungen:

bis 15 Tage vor Anlass kostenlos
14 bis 7 Tage vor Anlass 25% der vertraglich vereinbarten Leistung
6 bis 3 Tage vor Anlass 50% der vertraglich vereinbarten Leistung
2 bis 0 Tage 100% der vertraglich vereinbarten Leistung

Stornierungen eines vertraglich gebuchten Anlasses führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von CHF 50 (bei besonderer Absprache kann dies in Ausnahmen erlassen werden).

Haftung

Persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Räumen. InnoPark übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung der mitgebrachten Gegenstände wird keine Haftung übernommen, ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz.

Sollten Störungen oder Mängel an InnoParks Leistungen auftreten, wird InnoPark sich auf unmittelbare Anzeige des Kunden um Abhilfe bemühen. Unterlässt es der Kunde, rechtzeitig einen Mangel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts. Zudem kann InnoPark keinerlei Garantien für den Erfolg einer Veranstaltung in den eigenen Räumlichkeiten übernehmen.

Der Kunde haftet gegenüber InnoPark für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, seine Begleiter bzw. Hilfspersonen verursacht werden, ohne dass InnoPark dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Kunden.

Nebenabreden und Gerichtsstand

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es gilt schweizerisches Recht. Alleiniger Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft in Zürich.

 

IV. Datenschutz

Unsere geltenden Bestimmungen im Umgang mit Ihren Daten und für deren Schutz finden Sie hier: https://innohub.ch/de/datenschutz

 

Zürich, 8. September 2023

 

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